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Die nächste Baumausgabe findet voraussichtlich im Herbst 2025 statt.
Blühende Nachrichten
Das Kontingent an Obstbäumen ist erschöpft. Wir danken für Ihre Bestellungen!
Durch Ihre Baumpflanzung beteiligen Sie sich am Aufbau von Streuobstwiesenflächen in Unterkärnten und betreiben damit aktiven Naturschutz.
Förderbedingungen
- Erhaltungspflicht: mindestens 5 Jahre
- Ausfälle sind auf eigene Kosten zu ersetzen
- Sicherung der Bäume durch Pfahl, Stammschutz und Wühlmausgitter – diese sind im Set inbegriffen und werden mit ausgegeben
- Die bezogenen Bäume sind umgehend nach Auslieferung am angegeben Standort (Grundstücknummer) zu pflanzen
- Eine geförderte Auspflanzung auf ÖPUL-Flächen wie: “Umweltgerechte und biodiversitäts-fördernde Bewirtschaftung” (UBB), „Biologische Wirtschaftsweise“ (BIO), “Alpung und Behirtung” (ALPUNG), “Naturschutz” (NATUR) sowie “Natura 2000 – Landwirtschaft (N2)” ist nur dann möglich, wenn durch die Baumpflanzungen zusätzliche Landschaftselemente geschaffen werden
- Keine Fördermöglichkeit besteht im Falle der Vorschreibung von Ersatzpflanzung
Hinweise
- Förderbedingungen sind unbedingt einzuhalten. Es können stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden.
- Bitte beachten Sie, dass Hochstämme bei der Ausgabe bis zu 2,50 m hoch sind. Daher bitten wir Sie mit geeigneten Transportmitteln zur Abholung zu erscheinen.
- Pro Haushalt können höchstens 5 Bäume bestellt werden